Was erleben Kinder, wenn die Mutter misshandelt wird?

 

In der Mehrzahl der Fälle (70 bis 90 %), in denen die Mutter durch den Lebenspartner misshandelt wird, sind die Kinder anwesend oder im Nebenraum, d.h. sie erleben die Gewalt direkt oder indirekt mit. Kinder erfahren die Gewalt auf verschiedenen Sinnesebenen. Sie sehen, wie die Mutter geschlagen, oder vergewaltigt wird; sie hören, wie der Vater schreit, die Mutter wimmert oder verstummt; sie spüren den Zorn des Vaters, die eigene Angst, die der Mutter und die der Geschwister, die bedrohliche Atmosphäre vor den Gewalttaten; sie denken, der Vater töte die Mutter, sie müssten die Mutter und die Geschwister schützen, sie seien allein und ohnmächtig.[4]

Aus: www.wibig.uni-osnabrueck.de

LEBENSLAUF B.

Einzug ins Frauenhaus: 21. 7. 04

B. war beim Einzug 9 ½ Jahre alt und hat seit ihrer Geburt erlebt, wie der Vater die Mutter misshandelt hat. B. wurde nicht geschlagen, aber mit "Nicht- Beachtung" bedacht: "Mein Vater hat sich nicht für mich interessiert." B. wollte nicht so gerne ins Frauenhaus, weil sie dann Freundinnen und ihr Zimmer zurücklassen musste.

Schlimmste Erinnerung: Vater hat Mutter mit einer Eisenstange geschlagen!

Schlimmste Befürchtung: Vater findet uns!

Wenn B. drei Wünsche frei hätte, würde sie sich folgendes wünschen:

1. schnell mit der Mutter eine Wohnung zu finden,

2. ein eigenes Zimmer zu haben,

3. dass der Vater stirbt.

Die ersten Wochen hat B. viel am Boxsack gearbeitet (das war dann immer ihr Vater). Sie hat auf alle Körperteile geboxt und dabei laut geschrien. U. a. hat sie dem Vater laut verboten, die Mutter jemals wieder zu schlagen. B. hat in Gesprächen immer wieder gesagt, dass sie den Vater nie sehen/ besuchen will. Das hat sie im November dem Richter in einer Anhörung gesagt, als es um die Regelung des Besuches zwischen Vater und Tochter ging. Anschließend schrieb sie nebenstehenden Brief an den Richter. Trotzdem entschied das Gericht mindestens einen begleiteten Kontakt zum Vater (eine Mitarbeiterin vom Kinderschutz ist dabei).

Danach entstanden nebenstehende Tagebuchnotizen von B. Bei einem Vortreffen zum begleiteten Umgang im Kinderschutzzentrum, hat B. sich weiterhin geweigert, den Vater auch nur einmal zu sehen. Sie hat zum Verdeutlichen ihrer Meinung/ Gefühle den Brief und die Tagebuchnotizen gezeigt.

Am 14. 2. 05 ist B. mit ihrer Mutter in eine eigene Wohnung gezogen.

 

Briefe_an_den_Richter.pdf

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